Regulatorische Informationen

Das Kontrollsystem

Das Kontrollsystem von CPR AM besteht aus 3 Stufen:

Laufende Kontrollen der Stufe 1 werden von den operativen Teams durchgeführt und erfolgen in jeder Phase des Verwaltungsprozesses. 
Laufende Kontrollen der Stufe 2 werden von zwei CPR-Teams durchgeführt, die unabhängig sind von den operativen Teams.

  • Die Abteilung Risikokontrolle umfasst fünf Mitarbeiter; sie ist der Generaldirektion von CPR AM sowie dem Leiter Risikomanagement von Amundi direkt unterstellt. Aufgaben der Abteilung sind die Überwachung der mit dem Fondsmanagement verbundenen Risiken (Validierung und Einhaltung des methodischen Ansatzes; Produktion, Überwachung und Validierung von Indikatoren; Einhaltung der Auflagen; Überwachung der von CPR AM definierten Risikopolitik) sowie die Bewertung und Kontrolle der für eigene Rechnung eingegangenen Risiken.
  • Die Abteilung Compliance und interne Kontrolle stellt sicher, dass Kundeninteressen vorrangig behandelt werden; neben der Sicherstellung der Marktintegrität ist die Abteilung für die Steuerung von Risiken verantwortlich, die aufgrund der Nichteinhaltung von Konformitätsvorschriften und Verhaltensregeln eintreten. Ihre drei Hauptaufgaben sind die Identifizierung und Vermeidung von Risiken, die Umsetzung des internen Kontrollplans sowie die Steuerung der Reaktionsmaßnahmen bei Unstimmigkeiten und Vorfällen. Der Abteilungsleiter ist gegenüber der französischen Finanzmarktaufsicht AMF unmittelbar für Compliance und das interne Kontrollwesen verantwortlich.

Periodische Kontrollen der Stufe 3 werden von zwei Einheiten sichergestellt:

  • Amundis interne Revision bewertet die Qualität der Kontrollmaßnahmen der Stufe 2 in den verschiedenen Einheiten der Amundi-Gruppe. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die jeweilige Einheit die geprüften Aktivitäten beherrscht sowie externe und interne Regularien eingehalten werden. Darüber hinaus wird die Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen und Systeme zur Risikomessung bewertet.
  • Die Revision der Crédit Agricole S.A. berichtet direkt an die Generaldirektion der Crédit-Agricole-Gruppe. Ihr gegenüber gewährleistet sie die effiziente Funktionsweise des Unternehmens, die Beherrschung der Risiken, die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsvorgänge sowie die Einhaltung von Regelungen.

Politik und Regulierung

CPR Asset Management ist von der französischen Finanzmarktaufsicht AMF unter der Nummer GP 01-056 zugelassen.

MiFID

Die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Directive; MiFID) trat am 1. November 2007 in Kraft.

Im Folgenden finden Sie die wesentlichen Informationen zu dieser Richtlinie.

Richtlinie über Aktionärsrechte 2

Die Europäische Richtlinie über Aktionärsrechte 2 verpflichtet Vermögensverwalter, ihre Beteiligungs- und Abstimmungspolitik öffentlich bekannt zu geben. Seit mehreren Jahren hat sich CPR Asset Management dafür entschieden, diese Grundsätze auf seiner Website mit seinen Anlegern zu teilen.

Die Engagementpolitik, die für alle Unternehmen der Amundi-Gruppe, einschließlich CPR Asset Management, gilt, gliedert sich in drei Hauptachsen: Engagement zur Einflussnahme, laufendes Engagement und Engagement durch Abstimmungen. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil der treuhänderischen Pflicht von Amundi und seiner Rolle als verantwortungsvoller Investor.

Die Überwachung der Unternehmen, in die investiert wird, ist je nach Managementplattform wie folgt organisiert:

  • Bei der aktiven Verwaltungsstrategie werden die Anlagefälle von den Aktienanalysten diskutiert und dokumentiert. Die mit "Buy" bewerteten Aktien werden auf der Grundlage häufiger Research-Updates verfolgt. Der Investment Case basiert auf dem Unternehmensbericht des Research-Teams und wird bei Bedarf durch Aktualisierungen der Bewertung und des Modells unterstützt. Die Rückmeldungen zu den Treffen mit dem Unternehmen sowie andere Aktivitäten des Research-Teams werden sorgfältig dokumentiert.
  • Für die passive Managementstrategie: Die Überwachung erfolgt hauptsächlich durch das Engagement und die Stimmabgabe auf Hauptversammlungen.
  • Für Private Equity: Bei Investitionen in Unternehmen, die nicht an einem geregelten Markt notiert sind, überwachen die für die Beteiligung im Namen der Portfolios zuständigen Manager die investierten Unternehmen aktiv und nehmen in der Regel an Hauptversammlungen teil. Diese Abstimmungen sind vertraulich und können daher nicht öffentlich bekannt gegeben werden.

Informationen zur Europäischen Aktionärsrechterichtlinie 2 sind in den nachstehenden Dokumenten und im Abschnitt "Abstimmungspolitik" zu finden.

Durchsetzung der ESMA-Leitlinien

Die "Leitlinien zu börsengehandelten Indexfonds (Exchange-Traded Funds, ETF) und anderen OGAW-Themen", die am 12. Dezember 2012 von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) veröffentlicht wurden, sind am 18. Februar 2013 in Kraft getreten.
Im Folgenden finden Sie die Richtlinien für OGAW, die diesen Leitlinien in Bezug auf Finanzsicherheiten unterliegen.

Erklärung zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption

Nachstehend finden Sie unser Grundsatzdokument:

Politik für die Bearbeitung von Ansprüchen und Beschwerden

Nachstehend finden Sie unser Grundsatzdokument:

Politik der Entlohnung

Nachstehend finden Sie unser Grundsatzdokument:

Veröffentlichung von Swing Pricing

Nachstehend finden Sie unsere Publikation:

Rechtliche ESG/SRI-Informationspflichten

Konsultieren Sie die Seite zu den rechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf verantwortungsvolle Investitionen: